Stiften & Spenden
Machen Sie mit und werden Sie Teil der guten Sache!
Sie können die Bürgerstiftung folgendermaßen unterstützen:
Zustiften
Sie überweisen an die Stiftung eine Zustiftung. Mit diesem Betrag wird das Stiftungskapital erhöht. Dadurch steigen die Erträge der Stiftung, die für den Stiftungszweck verwendet werden. Ihre Zustiftung darf nicht ausgegeben werden. Sie erhöht dauerhaft das Stiftungskapital.
Für eine Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung, die Sie zusätzlich zum Höchstbetrag Ihrer Spende steuerlich geltend machen können.
Geldspende
Sie überweisen der Stiftung eine Spende. Dafür erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Die Spendengelder werden für Projekte den Stiftungszweck verwendet.
Erbschaft oder Vermächtnis
Eine Stiftung kann steuerfrei erben oder ein Vermächtnis erhalten. Sie haben also die Möglichkeit, die Stiftung in Ihrem Testament zu bedenken. Entweder setzen Sie die Stiftung als Erbin ein oder Sie setzen für die Stiftung ein Vermächtnis aus, dessen Betrag Sie festlegen.
Wenn Sie eine der Möglichkeiten in Betracht ziehen, bitten wir Sie, sich im Vorfeld kurz mit uns abzusprechen. Dafür jetzt schon ein herzliches Dankeschön im Sinne der guten Sache.